Pressemitteilung zum Welttag gegen Kinderarbeit (12.6.2021)
Keine Grabsteine aus ausbeuterischer Kinderarbeit
Zum Welttag gegen Kinderarbeit am 12.6.2021 haben die Diözesanstelle Weltkirche im Bistum Trier und der BUND Koblenz über Möglichkeiten informiert, auf Friedhöfen in Rheinland-Pfalz Grabsteine aus ausbeuterischer Kinderarbeit auszuschließen.
Bei einer Veranstaltung für Kommunen und zivilgesellschaftliche Gruppen am 7. Juni informierten sich über 30 Teilnehmer*innen über die Hintergründe von Menschenrechtsverletzungen beim Natursteinabbau insbesondere in Indien und China, den Hauptproduzenten für Natursteine, Granitplatten und Grabsteinen. Vertreter von Fair Stone e.V., einem staatlichen anerkannten Zertifizierer verdeutlichten welche Folgen Arbeit insbesondere von Kindern haben, wenn die internationalen Arbeits- und Sicherheitsnormen verletzt werden. Fair Stone e.V prüft vor Ort Steinbrüche und Betriebe und vergibt das für Handelsorganisationen, Steinmetze und Verbraucher klare Zertifikat, das Steine ausschließt, die unter ausbeuterischer Kinderarbeit produziert wurden.
“Die Staatengemeinschaft hat sich dazu verpflichtet, alle Formen der Kinderarbeit bis 2025 zu beseitigen, festgeschrieben im 8. Entwicklungsziel der Agenda 2030 der Vereinten Nationen. Dies haben wir zum diesjährigen Welttag gegen Kinderarbeit am 12.6.2021 zum Anlass genommen, um unser Handeln und unsere Umsetzung zu den 17 Nachhaltigkeitszielen näher zu betrachten”, erklärt Achim Trautmann, regionaler Fachpromotor für öko-soziale Beschaffung beim BUND Koblenz.
“Das Land Rheinland-Pfalz hat Ende 2019 das rheinland-pfälzische Bestattungsgesetz geändert und erlaubt den Trägern von Friedhöfen das Aufstellen von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit zu untersagen. Dies war ein wichtiger Schritt für die Bewusstseinsbildung in Kommunen, Kirchen und bei den Verbraucher*innen sowie das Aufzeigen von Alternativen wie fair gehandelten Natursteinenerläutert Ludwig Kuhn, Leiter der Diözesanstelle Weltkirche im Bistum Trier.
Die Informationen von Fair Stone e.V. waren besonders für Vertreter von Kommunen aus ganz Rheinland-Pfalz interessant, die eine Änderung der Friedhofsatzung anstreben, um Grabsteine aus Kinderarbeit auszuschließen. Über positive Erfahrungen berichtete etwa der Bürgermeister von Sinzig, Andreas Geron: “Mit unserem Stadtratsbeschluss wollen wir in Zeichen gegen Menschenrechtsverletzungen beim Abbau von Natursteinen setzen und uns für das Wohl der Kinder in diesen Ländern einsetzen.”
“Besonders gefreut hat uns die Teilnahme von Kommunen und Kirchen als Träger von rheinland-pfälzischen Kommunen. Der Einblick in die politischen Diskussionen in den Kommunen und das breite zivilgesellschaftliche Engagement vor Ort hat uns in unserem Engagement bekräftigt. Wir konnten einen Austausch zwischen Kommunen, Zivilgesellschaft und Zertifizierer herstellen und somit auch erfahren, wo es bei der Umsetzung aktuell noch Probleme gibt. Die Veranstaltung hat gezeigt, dass wir noch nicht am Ziel sind. Wir sehen die Veranstaltung als einen Auftakt für einen weiteren Austausch damit wir auch zukünftig gemeinsam an den Zielen der Vereinten Nationen arbeiten”, so Werner Huffer-Kilian aus dem Dekanat Maifeld Untermosel, der seit mehreren Jahren im Kampf gegen Kinderarbeit engagiert ist.
Interessierte Kommunen und Personen können sich unter folgenden Kontakten beraten lassen:
Diözesanstelle Weltkirche
Postfach 1340
54203 Trier
Tel: 0651-7105-398
E-mail: weltkirche[at]bistum-trier.de
BUND - Regionalbüro Koblenz
Kornpfortstr. 15
56068 Koblenz
Tel: 0261 - 973 538 42
E-Mail: achim.trautmann(at)bund-rlp.de
Online-Veranstaltung am 7.Juni 2021
„Welttag gegen Kinderarbeit – keine Grabsteine aus ausbeuterischer Kinderarbeit“
Die Staatengemeinschaft hat sich dazu verpflichtet, alle Formen der Kinderarbeit bis 2025 zu beseitigen, festgeschrieben im 8. Entwicklungsziel der Agenda 2030 der Vereinten Nationen. Dies nehmen wir zum diesjährigen Welttag gegen Kinderarbeit am 12.6.2021 zum Anlass, um unser Handeln und unsere Umsetzung zu den 17 Nachhaltigkeitszielen näher zu betrachten.
Wir laden Sie daher herzlich zu unserer Online-Veranstaltung „Welttag gegen Kinderarbeit – keine Grabsteine aus ausbeuterischer Kinderarbeit“ am 7.Juni 2021, um 14:00 Uhr ein.
Das Land Rheinland-Pfalz hat Ende 2019 das rheinland-pfälzische Bestattungsgesetz geändert und erlaubt den Trägern von Friedhöfen das Aufstellen von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit zu untersagen. Dies war ein wichtiger Schritt
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für die Bewusstseinsbildung in Kommunen, Kirchen und bei den Verbraucher*innen
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für das Aufzeigen von Alternativen wie z.B. fair gehandelten Natursteinen
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und nicht zuletzt für die Kinder und die Familien, die in Steinbrüchen arbeiten.
mit Blick auf die Umsetzung der 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen,
In der Veranstaltung erfahren Sie mehr über die Hintergründe zum Natursteinabbau im globalen Süden, die Arbeit von Fair Stone e.V. als ein Siegel für fair gehandelte Natursteine sowie das Engagement von Kommunen zum Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit.
Faire Steine - keine Steine aus ausbeuterischer Kinderarbeit
Friedhofssatzung ändern? Wie kann kann es gehen?
Verschiedene Eine-Welt-Initiativen und Umwelt- und Naturschutzvereine im Land hatten sich seit mehreren Jahren um einen solchen Passus im rheinland-pfälzischen Bestattungsgesetz bemüht, um die Verwendung von Steinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit auf Friedhöfen im Land zu unterbinden.
Die Gesetzesänderung wird erst wirksam, wenn mit dieser Möglichkeit die Friedhofsatzungen in den Kommunen oder Kirchengemeinden geändert werden. Denn die Änderungen auf den Weg zu bringen, ist eine Aufgabe vor Ort. Es gibt bereits einige kommunale und kirchliche Träger, die ihre Satzung geändert haben (z.B. Stadt Andernach, Kirchengemeinde Koblenz-Arenberg). Das Rad muss also nicht neu erfunden werden.
Der bevorstehende Internationale Tag gegen Kinderarbeit am 12. Juni bietet einen besonderen Anlass bei den Kommunen und Kirchen eine Änderung ihrer Friedhofssatzungen einzufordern. Der Internationale Tag gegen Kinderarbeit wurde von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) 2002 ins Leben gerufen. Er findet jedes Jahr am 12. Juni statt.
Für die Initiative, die Änderung der kommunalen oder kirchlichen Friedhofsatzungen zu erreichen, empfehlen wir diese Schritte:
- Vor Ort Verbündete suchen
Welche Gruppen, Vereine, Mitglieder der politischen und kirchlichen Gremien tragen das Anliegen mit? Können SchülerInnen, FirmbewerberInnen oder Konfirmanden nach der Auseinandersetzung mit der Realität von ausbeuterischer Kinderarbeit für eine Lobby-Aktion gewonnen werden? Macht sich die Steuerungsgruppe einer FairTradeTown das Anliegen zu eigen?
- Informieren
Es ist hilfreich, die in der Verwaltung der Friedhöfe Verantwortlichen und die Steinmetzbetriebe über die Initiative zu informieren. Dabei kann hingewiesen werden, dass es auf Landesebene den Dialog der Diözesanstelle Weltkirche Trier und des BUND Landesverband Rheinland-Pfalz, Regionalbüro Koblenz als Mitglieder von ELAN mit der Landesinnung der Steinmetze gibt. Die Medienkiste, die die Diözesanstelle Weltkirche und der BUND zum Thema erstellt haben, ist eine gute Informationsgrundlage für die Bildungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen zum Thema.
- Gespräche mit Ratsmitgliedern und Fraktionen führen
Im Gespräch können die Anliegen und Erwartungen an die Ratsmitglieder dargelegt, die Bedeutung einer Änderung im Blick auf die Lebenssituation von arbeitenden Kindern erläutert und ein Vorschlag zur veränderten Friedhofsatzung diskutiert werden. (Erläuterung und Textbausteine für das Muster einer Satzung anbei.)
- An der Ratssitzung zur Änderung der Friedhofsatzung teilnehmen
Wenn es dann zu einer Ratssitzung mit diesem Tagesordnungspunkt kommt, ist es sehr wichtig, dass Öffentlichkeit durch die eigene Anwesenheit hergestellt wird. Ratsmitglieder schätzen die Präsenz von Interessierten als Teil unserer Demokratie und setzen sich dann stärker mit dem Thema auseinander als ohne Anwesenheit.
- Öffentlichkeitsarbeit zu den Anliegen der geänderten Friedhofssatzung am Ort
Mit der Öffentlichkeitsarbeit kann die Verknüpfung zu den eigenen Eine-Welt-Initiativen hergestellt werden. Gleichzeitig stellt sich die Kommune, Kirchengemeinde als nachhaltig und innovativ dar, was andere Menschen zur Mitarbeit motivieren kann.
Durch eine begleitende Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit wird unsere AG „Faire Grabsteine – keine Steine aus ausbeuterischer Kinderarbeit“ diese Arbeit weiter begleiten und Hilfestellungen anbieten.
Nach zwei Jahren wollen wir Resümee ziehen und schauen, in wie vielen Kommunen und Kirchengemeinden die Möglichkeiten des neuen Gesetzes aufgegriffen wurden und die Friedhofsatzungen für die Verwendung von regionalen oder fair hergestellten Grabsteinen aktualisiert wurden.
Bitte informieren Sie uns, wenn Sie eine Initiative zur Änderung der Friedhofsatzung an Ihrem Ort gestartet haben, und vor allem informieren Sie uns, wenn die neue Satzung beschlossen wurde!
achim.trautmann(at)bund-rlp.de
Auszug aus dem Bestattungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz
Muster Formular Nachweis über Produktionsbedingungen eines Grabmals
Mustertext Nachweis über Produktionsbedingungen eines Grabmals